Beihilfe zur Kur – wir beraten Sie gerne
Unser Haus ist als Privatkrankenanstalt nach § 30 GwO beihilfefähig:
1. bei Öffentlich Bediensteten: Erstattung der Kosten durch die Beihilfestellen analog zu den Beihilferichtlinien. Beantragung der Maßnahme über Ihren Hausarzt.
2. bei Mitgliedern von privaten Krankenkassen: Übernahme der Kosten im Rahmen des jeweiligen Tarifs.
Falls Sie dazu Fragen an Fr. Dr. Sommer haben, senden Sie ihr eine Email an:
drsommer.arztpraxis@maasberg-therme.de
Hier die Empfehlung des SWR (Sendung Marktcheck vom 12.09.2017).
Hier die Empfehlung des SWR (Sendung Marktcheck vom 12.09.2017):
Ambulante Vorsorgekur
So klappt es mit der Erholung
Alle gesetzlich Versicherten können eine sogenannte ambulante Vorsorgekur beantragen. Dabei gibt es aber einiges zu beachten. Unsere Finanzexpertin klärt die wichtigsten Fragen.
Auch Menschen, die nicht schwer krank sind, können als gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse eine so genannte ambulante Vorsorgekur beantragen. Im Unterschied zur stationären Kur muss der Patient dabei für Unterkunft und Verpflegung selbst sorgen. Solche Kuren können alle Versicherten - vom gestressten Studenten bis zum arthrosekranken Rentner - beantragen.
Während des Aufenthaltes werden Arztbesuche und ärztliche Behandlungen wie Akupunktur komplett von der Krankenkasse bezahlt. Bei anderen Leistungen wie Lehmpackungen, Fastenkur und Inhalation muss der Patient zehn Prozent der Kosten selbst tragen. Die Kassen haben außerdem Kataloge, an welchen Orten ambulante Vorsorgekuren möglich sind - auch im Ausland. So lässt sich die Kur beispielsweise mit einem Urlaub verbinden. Im Unterschied zur stationären Kur kann man sich nämlich auch nicht krankschreiben lassen, sondern muss Urlaub nehmen.
Privatversicherte müssen ganz genau schauen, ob und in welcher Form ihre Kasse Vorsorgekuren bezuschusst. Vor allem bei neueren Verträgen sind ambulante Vorsorgekuren selten inbegriffen.
Die Bewilligung einer ambulanten Vorsorgekur ist wesentlich einfacher, als bei einer stationären Kur. Laut Stiftung Warentest genehmigten die Krankenkassen im Jahr 2015 rund drei Viertel der Kuranträge. Von den abgelehnten Anträgen wurde ein Drittel doch noch bewilligt, nachdem die Betroffenen Widerspruch eingelegt hatten.
Will man eine ambulante Vorsorgekur beantragen, muss zunächst der Arzt zu Hause Krankheiten und Leiden diagnostizieren und genau darlegen, warum die Kur erforderlich ist. Wellness auf Kassenkosten gibt es nicht. Außerdem muss der Arzt erklären, warum ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen. Bei Beschwerden, bei denen beispielsweise gute Luft oder Thermalwasser bessere Erfolge versprechen, werden Kuranträge eher genehmigt.
Ziel einer Vorsorgekur ist es, dass der Patient lernt, sich selbst um seine Gesundheit zu kümmern und aus der Kur Strategien für seinen Alltag mitnimmt. Bei chronischen Krankheiten wie Übergewicht oder Diabetes ist das besonders wichtig. Eine ambulante Vorsorgekur kann in der Regel alle drei Jahre beantragt werden.
Was tun, wenn die Kur abgelehnt wird?
Aber nicht immer klappt es mit der Kur. Wird der Kurantrag abgelehnt, sollte man Widerspruch einlegen und zwar am Besten per Einschreiben mit Rückschein. Dafür hat man einen Monat Zeit - die Frist beginnt drei Tage, nachdem der Antrag abgelehnt wurde. Oft lohnt sich auch ein persönliches Gespräch mit der Krankenkasse.
Bei einigen Beschwerden tut das Reizklima am Meer besonders gut - das kann eine Begründung für einen Kuraufenthalt sein.
Wichtig ist, dass der Widerspruch gut begründet wird. Dabei kann der Arzt helfen. Er sollte nochmals ausführlich erläutern, warum in diesem Fall eine Kur medizinisch notwendig und dringend ist. Und er sollte bestätigen, dass die Therapie am Wohnort nicht ausreicht - zum Beispiel, weil am Meer das Reizklima gut tut oder Arthrose im Thermalwasser besser gelindert werden kann. Sinnvoll kann auch die Empfehlung eines weiteren Arztes sein.
Vorher sollten die Ablehnungsgründe bei der Krankenkasse angefordert werden, zum Beispiel die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes. Dann hat der Arzt die Möglichkeit, die Einwände Punkt für Punkt zu entkräften. Den Widerspruch kann man dann an die Krankenkasse schicken und beantragen, den Bescheid aufzuheben.
Kosten steuerlich absetzbar
Kosten, die bei der Vorsorgekur nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können zudem von der Steuer abgesetzt werden: als so genannte außergewöhnliche Belastungen. Diese werden bei der Steuererklärung im Mantelbogen auf Seite drei eingetragen. Zu den absetzbaren Kosten gehören neben Aufwendungen für Ärzte und Medikamente auch beispielsweise Ausgaben für Anreise und andere Fahrten am Kurort, private Unterkunft und Verpflegung.
Zunächst muss man von den Kosten für die Vorsorgekur insgesamt alle Zuschüsse abziehen, die man von Arbeitgeber, Krankenkasse, Beihilfestelle, Unfall- beziehungsweise Rentenversicherung et cetera bekommen hat. Mit dem Rest kann man dann weiterrechnen.
"Belastungsgrenze" ist individuell verschieden
Steuerlich geltend machen kann man nur den Betrag, der über die "individuell zumutbare Belastungsgrenze" hinausgeht. Wo diese Grenze liegt, ist unterschiedlich und hängt unter anderem vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Bei einem Ehepaar mit einem oder zwei Kindern, was gemeinsam 52.000 Euro im Jahr verdient, liegt die "zumutbare Belastung" beispielsweise bei 1.415 Euro, schreibt die "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V". Hier können Sie ausrechnen, wie hoch die zumutbare Belastung in Ihrem Fall ist.
Ist die Kur übrigens wegen eines Arbeitsunfalls, eines Unfalls auf einer Dienstreise oder einer Berufskrankheit erforderlich, gehören die Ausgaben dafür nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen, sondern können in der Steuererklärung als Werbungskosten genannt werden.