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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hotelaufnahmevertrag


  • Die Zimmerpreise verstehen sich pro Person und Tag.
  • Die Arrangement-Preise beziehen Sie auf ein mit 2 Personen besetzten Doppelzimmer und verstehen sich pro Person. Bei Buchung von Alleinreisenden kommt ein Einzelzimmzuschlag i.H.v. € 19,- pro Nacht hinzu.
  • Die Benutzung unserer Maasberg-Therme mit Hallenbad,Whirlpool und der Saunawelt mit finn. Sauna, röm. Dampfbad, Edelstein-Laconium, Tepidarium, Hildegard von Bingen Refugium, Blockhaus-Feuersauna im Saunagarten (Mo-Sa), Erlebnisdusche, Schwallbrause und Ruhebereich sowie des Parkschwimmbades und der Kneippanlage während der Öffnungszeiten und des Fitnessraumes sind in den Übernachtungspreisen inbegriffen (davon ausgenommen ist der Bike-Deal).
  • Kinder bis einschließlich 2 Jahren wohnen im Zimmer der Eltern kostenlos, bis einschließlich 12 Jahren bei 2 Vollzahlern zum halben Preis.
  • Hunde (nach vorheriger Vereinbarung) € 9.- pro Tag.
  • Kein Saisonzuschlag
  • Ihr Zimmer ist am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezugsfertig und steht Ihnen am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
  • Zahlungsweise: Zahlungen können in bar oder EC-cash erfolgen.
  • Bankverbindungen: Hotel Maasberg Therme: Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück in Bad Sobernheim (BLZ 560 900 00) Konto-Nr. 3656777; Felke-Kurhaus am Maasberg: Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück in Bad Sobernheim (BLZ 560 900 00) Konto-Nr. 3656769.
  • Haftung für Geld- und Wertsachen wird nur übernommen, soweit sie gegen Quittung in Depot gegeben wurden. Eine Vergütung für nicht eingenommene Mahlzeiten, nicht in Anspruch genommene Leistungen oder verkürzte Kurdauer findet nicht statt.
  • Stornobedingungen ab 1.1.2021: Nach erfolgter Rückbestätigung (telefonisch oder schriftlich) ist die Reservierung für beide Seiten verbindlich. Stornierungen sind, sofern nicht anders vereinbart, bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei möglich. Danach berechnen wir, wenn das reservierte Zimmer nicht anderweitig vermietet werden kann, Stornokosten i.H.v. 80% der Vertragssumme. Im Rahmen der Kulanz rechnen wir bei einem späteren Aufenthalt (innerhalb eines Jahres) 80% der Stornokosten wieder an. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. (Kostengünstig z.B. bei der Elvia- Versicherung; einen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage).
  • Rücktritt des Hotels:
    1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls: höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
    4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zusetzen.
    5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  • Es ist jedoch unerlässlich, alle Fragen wegen einer Beihilfe oder Kostenübernahme vor Beginn des Kuraufenthaltes mit der zuständigen Beihilfestelle oder Kasse zu klären. Eine Entscheidung dieser Stelle kann von uns nicht beeinflusst werden. Bitte beachten Sie die von den Kostenträgern vorgeschriebene Mindestaufenthaltsdauer.

  • Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr werden die Daten, die zu einem Vertragsschluss führen, nach dem Vertragsschluss nicht gespeichert und können Ihnen daher nicht zugänglich gemacht werden.

  • Sollten Sie Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen wollen, können Sie diese über den "zurück"-Button korrigieren.

  • Unser Hotel ist nach den Klassifizierungsangaben der DEHOGA mit vier Sternen klassifiziert.

  • Hiermit informieren wir Sie, dass Ihnen nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 und 7 bis 13 des BGB's kein Widerrufsrecht zusteht.


Beihilfen und Kostenübernahmen

  • Felke-Kurhaus am Maasberg ist als Privatkrankenanstalt nach § 30 GwO beihilfefähig. Folgende Möglichkeiten von Kostenübernahmen sind gegeben:
  • Bei Öffentlich Bediensteten: Erstattung der Kosten durch die Beihilfestellen analog zu den Beihilferichtlinien. In diesem Fall ist Abrechnung über unsere Pauschalpreise nicht möglich. Beantragung der Maßnahme über Ihren Hausarzt.


Bei Mitgliedern von Kassen und Ersatzkassen:

- Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme (früher Sanatoriumskur), Übernahme der Gesamtkosten im Rahmen des vereinbarten Pflegesatzes. Die Verordnung erfolgt über den niedergelassenen Arzt, anschließend wird die Notwendigkeit durch den MdK (Vertrauensarzt) überprüft. Wenn die Maßnahme als notwendig angesehen wird, erfolgt die Bewilligung durch die Krankenkasse. Danach hat der Patient die Wahl der Einrichtung, sofern Versorgungsverträge mit dieser bestehen. Diese Voraussetzung ist beim Felke-Kurhaus am Maasberg gegeben.

- Ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationskur (offene Badekur): Übernahme der Behandlungs- und Arztkosten sowie Zuschuss zu den Pensionskosten. Hierbei ist Abrechnung nach unseren Pauschalpreisen nicht möglich. Beantragung der Maßnahme über Ihren Hausarzt bzw. Ihre Krankenkasse.


Bei Mitgliedern von privaten Krankenkassen: Übernahme der Kosten im Rahmen des jeweiligen Tarifs.
Es ist jedoch unerlässlich, alle Fragen wegen einer Beihilfe oder Kostenübernahme vor Beginn des Kuraufenthaltes mit der zuständigen Beihilfestelle oder Kasse zu klären. Eine Entscheidung dieser Stelle kann von uns nicht beeinflusst werden. Bitte beachten Sie die von den Kostenträgern vorgeschriebene Mindestaufenthaltsdauer.

 


Anhang AGB zur Unterrichtung bei einer Pauschalreise

Die folgenden Hinweise gelten nur für Pauschalreisen im Sinne der EU-Richtlinien und nicht für eine Beherbergungsbuchung!

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Hotel Maasberg Therme, Inhaber: Herr Axel Stassen und Frau Claudia Voigt trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Wichtigste Rechte nach Richtlinie (EU) 2015/2302 - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

Es haftet immer das Hotel Maasberg Therme für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Hotel als Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.

Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise textlich mitgeteilt wird.

Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag ohne Kosten zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.

Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters (Hotels) oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

Der Reiseveranstalter (Hotel) führt prinzipiell keine Vorauskasse für seine Reisen vor Beginn der Reise durch, sodass eine Sicherung durch einen sogenannten Sicherungsschein nicht erfolgt.

Notruftelefonnummer und Kontaktstelle
Hotel Maasberg Therme
Inhaber: Herr Axel Stassen und Frau Claudia Voigt
55566 Bad Sobernheim
Notruftelefon + 49 (0 67 51) 87 60
E-mail: info@hotel-maasberg-therme.de


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Hotel Maasberg Therme - 55566 Bad Sobernheim - Tel: + 49 (0 67 51) 87 60 - Fax: + 49 (0 67 51) 87 62 01 - E-mail: info@hotel-maasberg-therme.de  |  DatenschutzImpressum